| Bei der Einreise in verschiedene afrikanische und südamerikanische Staaten ist eine Gelbfieber-Impfung obligat. Bei "Nichteinhalten" dieser Vorschrift werden u.U. sehr hohe Geldstrafen von den Zollbeamten "einkassiert" bzw. eine nicht vorhandene Bescheinigung gegen eine "großzügige Spende" nicht weiter verfolgt. Die Erstimpfung muß mindestens 10 Tage vor der Einreise in das Endemie-Gebiet erfolgen, nur dann ist der Schutz gewährleistet (Vorschrift), bei der Auffrischimpfung (alle 10 Jahre) ist diese sofort aktiv. Die Gelbfieber-Impfung ist eine Impfung mit Lebend-Impfstoff, d.h. der Impfstoff muß unter speziellen Bedingungen gelagert werden und darf nur von speziell zugelassenen Impfstellen verabreicht werden. Diese Praxis ist eine amtlich zugelassene Impfstelle mit der Registriernummer 445 (zugelassen vom Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) |